Absetzbarkeit

Verein für medizinische und Entwicklungshilfe
Peigarten 89, 2053 Jetzelsdorf


Freude über Spendenabsetzbarkeit

Spenden an „HELFEN WIR!“ sind steuerlich absetzbar

Spendenbegünstigungsbescheid
für mildtätige, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-
Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln
gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG


Dem Antrag vom 15.10.2009 des oben angeführten Antragstellers auf Feststellung der Erfüllung der Voraussetzungen des § 4a Z. 3 und 4 EStG wird stattgeben und festgehalten, dass sie Voraussetzungen des § 4a Z. 3 und 4 EStG vorliegen und der Antragsteller mit Wirksamkeit ab 16.10.2009 zum begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln gemäß § 4a Z. 3 und 4 EStG gehört.



Auszug des Bescheides:

Finanzamt Wien 1/23 GZ. K 667/09

vom 15. 10. 2009